| Eine
Rarität am deutschen Lebensversicherungsmarkt :
Eine Fondsgebundene Lebens- bzw.
Rentenversicherung, bei der als Ablaufleistung bzw. Kapitalabfindung zum
ende der Aufschubdauer
mindestens die
eingezahlten Beiträge
zur Verfügung stehen.
Vorraussetzung ist, das vereinbarte Höhe und Dauer der Beitragszahlung
eingehalten werden. Die Erlebensfall-Garantie bezieht sich nur auf die
zu Versicherungsbeginn vereinbarten Beiträge, nicht auf auf
Erhöhungsbeiträge nach Nürnberger Plus.
Zusätzlich nehmen Sie an der
Wertentwicklung des gewählten Fondsdepots bzw. Fonds teil und haben die
Chance auf attraktive Wertsteigerungen. Um eine Mindest -
Erlebensfallleistung garantieren zu können, wird ein Teil der im
Beitrag enthaltenen Sparanteile nicht im ausgewählten Fondsdepots bzw.
Fonds angelegt und kann somit nicht von den chancenreichen Entwicklungen
an den Wertpapiermärkten profitieren.
siehe Fonds
und Fondsdepots
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